Art. 9 32024D3116
Der Akademische Exekutivrat (Executive Academic Board — EAB) setzt sich aus vom Lenkungsausschuss bestimmten hochrangigen Vertretern von zivilen und militärischen Einrichtungen und anderen relevanten Akteuren, die von den Mitgliedstaaten benannt wurden, zusammen, wobei im Hinblick auf seine Zusammensetzung und seine Formationen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem zivilen und dem militärischen Bereich zu gewährleisten ist.
Zu den Sitzungen des EAB werden Vertreter des EAD und der Kommission eingeladen.
Akademische Sachverständige und hochrangige Beamte von Organen der Union und der Mitgliedstaaten können zur Teilnahme an den Sitzungen des EAB als Beobachter eingeladen werden. Bei Bedarf können in Einzelfällen akademische Sachverständige und hochrangige Beamte, die Institutionen außerhalb des Netzes vertreten, zu den Sitzungen des EAB eingeladen werden.
Der EAB hat folgende Aufgaben:
Unterstützung der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms des ESVK durch das Netz und das ESVK-Sekretariat;
Unterstützung der Gesamtkoordination der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des ESVK zwischen allen teilnehmenden Ausbildungseinrichtungen;
Überprüfung der Standards der im vorangegangenen akademischen Jahr durchgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Beitrag zur Entwicklung der Qualitätssicherung durch Normung und Zertifizierung;
Gewährleistung der systematischen Bewertung aller Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des ESVK, insbesondere durch die Vereinheitlichung der Lehrgangsevaluierung und -berichte;
Entwicklung eines maßgeschneiderten, bedarfsorientierten Ansatzes für die Durchführung eines neuen Qualitätssicherungssystems, dessen Umfang vom Lenkungsausschuss des ESVK zu bewerten und zu beschließen ist.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der EAB in verschiedenen projektorientierten Formationen tagen, die gegebenenfalls vom ESVK-Sekretariat unterstützt werden. Der EAB arbeitet die Aufgabenbeschreibung dieser Formationen aus und legt sie dem Lenkungsausschuss zur Billigung vor. Jede Formation erstattet dem EAB mindestens einmal jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten. Auf Vorschlag des EAB oder des ESVK-Sekretariats kann der Lenkungsausschuss beschließen, das Mandat einer spezifischen Formation zu verlängern oder zu beenden.
Die Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses gilt entsprechend für den EAB und alle spezifischen Formationen.