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Aufbauend auf den gesammelten Erfahrungen sollten die Finanzplanung der EFF verbessert und die Auswirkungen der konstruktiven Enthaltungen entsprechend angepasst werden. In Fällen, in denen Mitgliedstaaten infolge einer Enthaltung bei einer anderen Maßnahme zusätzliche Beiträge zu einer Unterstützungsmaßnahme leisten, sollten diese Beiträge folglich zu einer Verringerung der Beträge führen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützungsmaßnahme, die die zusätzlichen Mittel erhält, zu leisten sind. Mit diesen zusätzlichen Beiträgen könnten bis zu 50 % des Referenzbetrags der Unterstützungsmaßnahme, die sie erhält, finanziert werden, sofern der Rat nichts anderes beschließt. Eine Unterstützungsmaßnahme sollte nicht ausschließlich durch zusätzliche Beiträge finanziert werden.
Enthält sich ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Absatz 3 bei der Annahme einer Unterstützungsmaßnahme der Stimme und trägt nicht zu dieser Maßnahme bei, so…
Ein Mitgliedstaat, der seine Absicht bekundet hat, sich bei der Annahme einer Unterstützungsmaßnahme gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Stimme zu enthalten, kann…
Hat ein Mitgliedstaat sich bei einer Abstimmung über eine Unterstützungsmaßnahme, in deren Rahmen militärische Ausrüstung oder militärische Plattformen…
Mit dem zusätzlichen Betrag, den ein Mitgliedstaat leisten muss, der sich bei der Annahme einer Unterstützungsmaßnahme, die eine Lieferung von militärischer…
Hat ein Mitgliedstaat eine förmliche Erklärung nach Artikel 31 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV abgegeben und sich bei der Annahme einer mit diesem zweckgebundenen…
Es ist angebracht, vorzusehen, dass die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beträge nicht von den nationalen Beiträgen zur EFF getragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.