Erwägungsgrund 1 32025D1997
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1158 des Rates am 29. Juni 2022 unterzeichnet und seit diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt. Es ist am 5. Dezember 2022 in Kraft getreten.