Beschluss (EU) 2024/3218 des Rates vom 12. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen zu vertreten ist
Um in der Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien für die nötige Flexibilität zu sorgen, sollte vorgesehen werden, dass spezifische Änderungen am Beschlussentwurf ohne einen weiteren Beschluss des Rates im Namen der Union vereinbart werden können.
Erwägungsgrund 11 32024D3218
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