Erwägungsgrund 9 32024D3218
Die Union sollte dem Beschlussentwurf zustimmen, da das darin festgelegte Verfahren mit dem thematischen Basisbewertungsverfahren gemäß Artikel 68 des Übereinkommens, das bereits angewandt wird und eine wirksame Durchführung aller für die thematische Bewertung ausgewählten Bestimmungen gewährleistet, vereinbar ist und Überschneidungen bei den Überwachungsverfahren vermieden werden.