Erwägungsgrund 3 32024D3226
Im Beschluss (GASP) 2021/698 des Rates sind die vom Rat und vom Hohen Vertreter wahrzunehmenden Zuständigkeiten festgelegt, um eine Bedrohung für die Sicherheit der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten zu verhindern oder schweren Schaden für die wesentlichen Interessen der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten abzumildern, wenn dieser Schaden aus der Einrichtung, dem Betrieb oder der Nutzung eines im Rahmen von GOVSATCOM als Komponente des Weltraumprogramms der Union oder des Programms der Union für sichere Konnektivität errichteten Systems und erbrachten Dienstes entsteht, oder wenn eine Gefahr für den Betrieb eines dieser Systeme oder die Erbringung dieser Dienste besteht.