Erwägungsgrund 5 32024D0415
Die ZKR arbeitet mit der Union auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung von 2003 und einer weiteren Verwaltungsregelung von 2013 zusammen. Auf dieser Grundlage unterstützt die ZKR die Union durch technische Hilfe bei der Marktbeobachtung, was Analysen des Arbeitsmarktes in der Binnenschifffahrt beinhaltet. Die ZKR fungiert auch als Sekretariat des CESNI (Comité Européen pour l’Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure, Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt), der Normen für die Binnenschifffahrt festlegt. In dieser Funktion arbeitet die ZKR dem CESNI mit Faktenwissen, Statistiken und inhaltlicher Unterstützung zu. Wenn der ZKR Zugang zur EBDB gewährt würde, würde dies somit statistischen Zwecken dienen und außerdem die Bewertung der Richtlinie (EU) 2017/2397 gemäß Artikel 25 Absatz 2 der genannten Richtlinie erleichtern.