Erwägungsgrund 3 32024D0415
Mit dem Beschluss (EU) 2023/1555 der Kommission wurde der Schweiz gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2017/2397 Zugang zur EBDB und zur EHDB gewährt, da auch Schweizer Personal auf den Binnenwasserstraßen der Union tätig ist und dabei Anforderungen erfüllt, die mit denen der Richtlinie (EU) 2017/2397 identisch sind.