Erwägungsgrund 6 32024D0415
Um den statistischen Zwecken dienenden Aufgaben nachzukommen und für die Bewertung der Richtlinie (EU) 2017/2397 benötigt die ZKR keinen Zugang zu personenbezogenen Daten, sondern lediglich aggregierte statistische Daten. Die EBDB verfügt über einen Zugangsmodus, der lediglich die Einsicht in aggregierte statistische Daten ermöglicht. Dieser Zugangsmodus sollte für die ZKR verwendet werden. In ihrem Schreiben vom 17. Oktober 2022 versicherte die ZKR des Weiteren, sie verfüge nicht über entsprechende Datenbanken, zu denen sie gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2017/2397 Zugang gewähren könnte.