Art. 9 Abs. 3 32020D0472BESCHLUSS (GASP) 2020/472 DES RATES vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)
Der Vorsitzende des EUMC ist erster Ansprechpartner für den Befehlshaber der EU-Operation.
Art. 6 Abs. 3 32021D1143BESCHLUSS (GASP) 2021/1143 DES RATES vom 12. Juli 2021 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique)
Der Vorsitzende des EUMC ist erster Ansprechpartner für den Befehlshaber der EU-Mission.
Art. 6 Abs. 3 32016D0610BESCHLUSS (GASP) 2016/610 DES RATES vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Der Vorsitzende des EUMC ist erster Ansprechpartner für den Befehlshaber der EU-Mission.
Art. 6 Abs. 2 32022D1968BESCHLUSS (GASP) 2022/1968 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Der EUMC erhält in regelmäßigen Abständen vom Befehlshaber der EU-Mission Berichte. Er kann die EU-Befehlshaber und Kommandeure zu seinen Sitzungen einladen.