Erwägungsgrund 7 32024D0630
Die Union sollte alle vorgenannten Vorschläge unterstützen, denn sie beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, entsprechen der gemäß Artikel 5 des VN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt bestehenden Verpflichtung der Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt und stehen in Einklang mit den Beschlüssen der Konferenz der Vertragsparteien des genannten Übereinkommens, einschließlich des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montrea und des Handlungsziels 4 dieses Rahmens.