Erwägungsgrund 8 32024D0630
Der Vorschlag zur Aufnahme der Art Carcharias taurus in Anhang I des Übereinkommens würde eine Änderung des Unionsrechts erfordern, da das derzeitige Schutzniveau in der Union die Anforderungen des Artikels III Absatz 5 des Übereinkommens nicht erfüllt. Ist eine solche Änderung des Unionsrechts nicht innerhalb des Zeitraums von 90 Tagen nach Artikel XI Absatz 6 des Übereinkommens in Kraft getreten, so sollte die Kommission im Namen der Union einen Vorbehalt gemäß Artikel XI Absatz 6 des Übereinkommens hinsichtlich der Aufnahme dieser Art in Anhang I des Übereinkommens einlegen —