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Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG müssen die Mitgliedstaaten alle Oberflächenwasserkörper schützen, verbessern und wiederherstellen, um einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper schützen und verbessern, um ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand zu erreichen.
Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinie 2000/60/EG verpflichtet, Wasserkörper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Verbrauch genutzt…
Die Richtlinie 2000/60/EG enthält allgemeine Bestimmungen für den Schutz und die Erhaltung des Grundwassers. Gemäß Artikel 17 der genannten Richtlinie sollten…
Grundwasser in Wasserkörpern, die für die Trinkwasserentnahme genutzt werden oder für eine solche zukünftige Nutzung bestimmt sind, muss so geschützt werden,…
die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und…
Wird ein Grundwasserkörper gemäß Absatz 2 Buchstabe c als in gutem chemischem Zustand befindlich eingestuft, so treffen die Mitgliedstaaten die gegebenenfalls…
Wenn Wasserkörper in Übereinstimmung mit den interkalibrierten Typen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG als künstliche oder erheblich veränderte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.