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BESCHLUSS (EU) 2024/721 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2024 zur Festlegung der Werte für die Einstufungen im Rahmen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/229 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1113) (Text von Bedeutung für den EWR)
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