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Zur Definition eines der wichtigsten Umweltziele der Richtlinie 2000/60/EG, nämlich eines guten ökologischen Zustands, ist in der Richtlinie ein Verfahren vorgesehen, mit dem die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Überwachung durch die Mitgliedstaaten und der Einstufungen im Rahmen ihrer Überwachungssysteme sichergestellt werden soll. Die Ergebnisse der biologischen Überwachung und die Einstufungen im Rahmen der Überwachungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten sollen mithilfe eines Interkalibrierungsnetzes verglichen werden, das sich aus Überwachungsstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten und den einzelnen Ökoregionen der Union zusammensetzt. Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Informationen, soweit zweckdienlich, für die zum Interkalibrierungsnetz gehörenden Überwachungsstellen erheben, damit beurteilt werden kann, ob die Einstufungen im Rahmen des nationalen Überwachungssystems mit den normativen Begriffsbestimmungen in Anhang V Nummer 1.2 der Richtlinie 2000/60/EG übereinstimmen. Zur Durchführung der Interkalibrierung sind die Mitgliedstaaten in aus Mitgliedstaaten sowie Norwegen bestehenden geografischen Interkalibrierungsgruppen organisiert, denen bestimmte Typen von Oberflächenwasserkörpern gemäß Anhang 2 dieses Beschlusses gemeinsam sind.
Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ist die Interkalibrierung auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten durchzuführen, wobei die Einstufungsergebnisse des…
Wenn eine Vergleichbarkeitsbewertung für eine biologische Qualitätskomponente innerhalb einer geografischen Interkalibrierungsgruppe nach Anhang 2 dieses…
Die durch die Aufstellung der Überwachungsprogramme nach Artikel 8 der Richtlinie 2000/60/EG bereitgestellten Informationen sowie die in Artikel 5 der…
Für die Gewinnung der Ergebnisse in Teil 1 von Anhang 1 wurden alle in den Leitfäden dargestellten Interkalibrierungsschritte vollständig abgeschlossen. Teil 2…
Wenn Wasserkörper in Übereinstimmung mit den interkalibrierten Typen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG als künstliche oder erheblich veränderte…
Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinie 2000/60/EG verpflichtet, Wasserkörper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Verbrauch genutzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.