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Die durch die Aufstellung der Überwachungsprogramme nach Artikel 8 der Richtlinie 2000/60/EG bereitgestellten Informationen sowie die in Artikel 5 der Richtlinie vorgesehene Überprüfung und Aktualisierung der Merkmale der Flussgebietseinheiten werden neue Anhaltspunkte liefern. In einigen Fällen können diese Informationen dazu führen, dass die Mitgliedstaaten ihre Überwachungs- und Einstufungssysteme an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen müssen. Die Mitgliedstaaten können auch neue nationale Einstufungsverfahren entwickeln, die biologische Qualitätskomponenten oder biologische Qualitätsteilkomponenten sowie entsprechende Grenzwerte umfassen, die mit den normativen Begriffsbestimmungen in Anhang V Nummer 1.2 der Richtlinie 2000/60/EG im Einklang stehen sollten.
Was die Darstellung des chemischen Zustands nach Anhang V Abschnitt 1.4.3 der Richtlinie 2000/60/EG betrifft, so sollten die Mitgliedstaaten in Bezug auf die…
Die Qualität und die Vergleichbarkeit der Methoden, die für die Überwachung von Typparametern angewandt werden, die gemäß der Verpflichtung der Mitgliedstaaten…
Beschreibungen der Flusseinzugsgebiete durch die Mitgliedstaaten und die Ergebnisse der Überwachungsprogramme der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 5…
Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ist die Interkalibrierung auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten durchzuführen, wobei die Einstufungsergebnisse des…
Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinie 2000/60/EG verpflichtet, Wasserkörper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Verbrauch genutzt…
Verlässliche und vergleichbare Verfahren für die Überwachung des Grundwassers sind ein wichtiges Werkzeug für die Bewertung der Grundwasserqualität und für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.