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Die Mitgliedstaaten sollten die Ergebnisse der Interkalibrierung in ihren nationalen Einstufungssystemen berücksichtigen, wenn sie Grenzwerte zwischen den Stufen „sehr guter Zustand“ und „guter Zustand“ sowie zwischen den Stufen „guter Zustand“ und „mäßiger Zustand“ für alle ihren nationalen Typen festlegen.
Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ist die Interkalibrierung auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten durchzuführen, wobei die Einstufungsergebnisse des…
Zur Anpassung der Überwachungs- und Einstufungssysteme der Mitgliedstaaten an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt war es notwendig, diese noch…
2. Bis die Mitgliedstaaten nach Maßgabe dieses Beschlusses durch Zusammenarbeit auf Unionsebene, regionaler oder subregionaler Ebene Schwellenwerte festgelegt…
Ausgehend von diesen Analysen sollten die Mitgliedstaaten für ihre Meeresgewässer Merkmale eines guten Umweltzustands festlegen. Zu diesem Zweck sollte für die…
Die Mitgliedstaaten sollten das Ausmaß, in dem ein guter Umweltzustand erreicht wird, ausdrücken als den Teil ihrer Meeresgewässer oder den Teil der…
Es müssen Schwellenwerte festgelegt werden, die Teil der von den Mitgliedstaaten bei der Beschreibung des guten Umweltzustands gemäß Artikel 9 Absatz 1 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.