Erwägungsgrund 4 32024D0775
Am 19. Oktober 2023 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der im Beschluss (EU) 2023/829 festgelegten Maßnahmen erforderlich ist. Im Anschluss an diese Konsultation wurden Anträge auf Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen gestellt, und zwar von Polen am 26. Oktober 2023, von Litauen am 27. Oktober 2023, von Rumänien am 31. Oktober 2023 sowie von Lettland und der Slowakei am 3. November 2023 (im Folgenden „ersuchende Mitgliedstaaten“).