Beschluss (EU) 2025/676 der Kommission vom 3. April 2025 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1932) (Nur der litauische und der polnische Text sind verbindlich)
Am 10. Oktober 2024 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der im Beschluss (EU) 2024/775 festgelegten Maßnahmen erforderlich ist. Im Anschluss an diese Konsultation beantragten Litauen am 30. Oktober 2024 und Polen am 2. Dezember 2024 (im Folgenden „ersuchende Mitgliedstaaten“) die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.
Erwägungsgrund 4 32025D0676
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