Erwägungsgrund 4 32023D0375
Bis zur Mitteilung der Entscheidung der Kommission genehmigte Litauen die Einfuhr der Gegenstände unter Aussetzung der Eingangsangaben nach Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und unter Aussetzung der Mehrwertsteuer nach Artikel 53 Absatz 2 der Richtlinie 2009/132/EG.