Erwägungsgrund 5 32024D0775
Die humanitäre Krise, die durch die unprovozierte und ungerechtfertigte, groß angelegte Invasion der Ukraine ausgelöst wurde, dauert nach wie vor an, und die Menschen, die vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, sowie diejenigen, die in der Ukraine bleiben, könnten auf Hilfe angewiesen sein. Diese instabile Lage hat nicht nur für die Ukraine, sondern auch für einige Mitgliedstaaten erhebliche Folgen. Es handelt sich somit um eine Katastrophe im Sinne von Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/132/EG, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten berührt.