Beschluss (EU) 2024/775 der Kommission vom 4. März 2024 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1333) (Nur der der lettische, der litauische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sind, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für ab dem 1. Januar 2024 getätigte Einfuhren gelten. Die Befreiung sollte bis zum 31. Dezember 2024 gelten.
Erwägungsgrund 9 32024D0775
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