Erwägungsgrund 4 32024D0867
Die Verhandlungen zwischen der Französischen Republik und dem Vereinigten Königreich haben gezeigt, dass eine Vereinbarung unter den in dem genannten Beschluss festgelegten Bedingungen keine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung herbeiführen wird. Daher hat die Französische Republik mit Schreiben vom 23. März 2023 ihre Absicht bekundet, eine andere Vereinbarung auszuhandeln und zu schließen. Eine alternative Ermächtigung wird folglich vorgeschlagen.