Erwägungsgrund 2 32015D0601
Nach der Wiederinkraftsetzung der ukrainischen Verfassung von 2004 wurden am 25. Mai 2014 und am 26. Oktober 2014 erfolgreich Präsidentschafts- bzw. Parlamentswahlen durchgeführt. Nach der die Ergebnisse der Parlamentswahlen widerspiegelnden Bildung einer neuen Regierung am 2. Dezember 2014 hat die Ukraine ihren Willen zu politischen und wirtschaftlichen Reformen entsprechend dem Assoziierungsabkommen bekräftigt und einen Aktionsplan vorgelegt, in dem die geplanten Reformen angeführt werden.