Erwägungsgrund 11 32024D0874
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago wird jeder Anhang nach Artikel 54 Buchstabe l dieses Abkommens oder jede Änderung eines Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Vorlage bei den ICAO-Vertragsstaaten oder nach Ablauf eines vom ICAO-Rat festgelegten längeren Zeitraums wirksam, es sei denn, dass inzwischen die Mehrheit der ICAO-Vertragsstaaten ihre Ablehnung mitgeteilt hat.