Erwägungsgrund 12 32024D0874
Der Standpunkt der Union nach der Annahme der Änderung 19 durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär in einem ICAO-Rundschreiben bekannt gegeben wird, sollte darin bestehen, keine Ablehnung mitzuteilen und dieser Änderung nachzukommen. In den Fällen, in denen das Unionsrecht nach dem geplanten Geltungsbeginn der neu angenommenen SARP von diesen abweicht, sollte der ICAO die Abweichung von den betreffenden SARP mitgeteilt werden. Der Standpunkt der Union zu einer solchen Abweichung sollte auf einem schriftlichen Dokument beruhen, das die Kommission dem Rat zur Erörterung und Billigung vorlegt.