Erwägungsgrund 8 32024D0874
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 19 im Einklang mit Artikel 90 Buchstabe a des Abkommens von Chicago völkerrechtlich bindend sein wird und das Unionsrecht, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 996/2010, maßgeblich beeinflussen kann.