Art. 2 32024D2566BESCHLUSS (EU) 2024/2566 DES RATES vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von der Kommission in der Sachverständigengruppe zum AETR und von den Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der…
Art. 2 32026D0861BESCHLUSS (EU) 2026/861 DES RATES vom 5. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf einen Vorschlag zur Ermöglichung eines Beitritts der Mongolei zum AETR zu vertretenden Standpunkts
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von der Kommission in der UNECE-Sachverständigengruppe zum AETR und von den Mitgliedstaaten, die gemeinsam im…
Art. 2 Abs. 1 32021D0366BESCHLUSS (EU) 2021/366 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglied der Sachverständigengruppe des AETR und des Hauptausschusses…
Art. 1 Abs. 2 32023D0983BESCHLUSS (EU) 2023/983 DES RATES vom 15. Mai 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und gegebenenfalls in Bezug auf eine Mitteilung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR in Bezug auf eine Änderung zur Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zu vertretenden Standpunkts
Der in Absatz 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglied der Sachverständigengruppe des AETR und des Hauptausschusses…
Erwägungsgrund 11 32024D2566BESCHLUSS (EU) 2024/2566 DES RATES vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union in der Sachverständigengruppe zum AETR ist von der Kommission zu vertreten und der Standpunkt der Union im Hauptausschuss…
Erwägungsgrund 7 32026D0861BESCHLUSS (EU) 2026/861 DES RATES vom 5. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf einen Vorschlag zur Ermöglichung eines Beitritts der Mongolei zum AETR zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt der Union in der UNECE-Sachverständigengruppe zum AETR sollte von der Kommission und der Standpunkt der Union im UNECE-Hauptausschuss…