Erwägungsgrund 4 32025D1119
Am 16. Dezember 2024 hat das Sekretariat des Internationalen Getreiderats vorgeschlagen, die Artikel 19 und 20 der Geschäftsordnung zu ändern, um neue Vorschriften für die Beschlussfassung im Wege des schriftlichen Verfahrens im Internationalen Getreiderat und im durch Artikel 20 Buchstabe a der Geschäftsordnung eingesetzten Verwaltungsausschuss festzulegen. Ziel der Änderungen ist es, die Bedingungen für die Annahme von Beschlüssen im schriftlichen Verfahren klar zu definieren.