Erwägungsgrund 6 32025D1119
Am 16. Dezember 2024 hat das Sekretariat des Internationalen Getreiderats vorgeschlagen, einen neuen Artikel 26 über den Zugang der Mitglieder zu den Archiven des Internationalen Getreiderats in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Ziel der vorgeschlagenen neuen Vorschrift ist es, klare Bedingungen für den Zugang der Mitglieder zu den Archiven des Internationalen Getreiderats und das diesbezügliche Verfahren festzulegen. Insbesondere würde dieser neue Artikel 26 erfordern, dass alle Anträge auf Zugang zu den Archiven des Internationalen Getreiderats schriftlich zu stellen sind, und der Antragsteller eindeutig identifizierbar sein muss.