Erwägungsgrund 1 32025D1146
Die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (im Folgenden „Pariser Vereinbarung“) wurde am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichnet und am 1. Juli 1982 wirksam. Es ist zweckmäßig, den im Hafenstaatkontrollausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen‚ da dessen Beschlüsse geeignet sind, den Inhalt der Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen, indem mit ihnen beispielsweise die Überprüfungspflichten sowie die durchschnittlichen Mängel- und Festhaltequoten im Risikoprofil eines Schiffs, die zur Auswahl von zu überprüfenden Schiffen genutzt werden, festgelegt und die Anweisungen und Leitlinien für die die Überprüfungen durchführenden Besichtiger aktualisiert werden.