Art. 3 32025D1235
Das Königreich Spanien ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um zu verhindern, dass Antin Infrastructure Services Luxembourg S.à.r.l., Antin Energia Termosolar B.V. und Dritte, die den in Artikel 1 genannten Schiedsspruch oder daraus abgeleitete Ansprüche erworben haben oder erwerben können, die Anerkennung, Durchsetzung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittländern beantragen.