Art. 4 32025D1235
Das Königreich Spanien fordert alle Zahlungen der in Artikel 1 genannten Beihilfen an Antin Infrastructure Services Luxembourg S.à.r.l., Antin Energia Termosolar B.V. sowie an etwaige Dritte, die den in Artikel 1 genannten Schiedsspruch oder Ansprüche daraus erworben haben oder erwerben könnten, einschließlich Zahlungen aufgrund von Zwangsvollstreckungen in Drittländern, zurück.