Erwägungsgrund 10 32025D1251
Die vorgesehenen OTIF-Beschlüsse zur Überarbeitung der ETV LOC&PAS und zur Änderung von Anlage I der ETV TAF stehen ebenfalls im Allgemeinen im Einklang mit dem Recht und den strategischen Zielen der Union und tragen zur Angleichung der OTIF-Rechtsvorschriften an die entsprechenden Bestimmungen des Unionsrechts bei. Einige der von der OTIF vorgeschlagenen Änderungen sollten jedoch an das TSI-Paket 2023 angeglichen werden. Daher müssen Änderungen an den vorgesehenen OTIF-Beschlüssen zur Überarbeitung der ETV LOC&PAS und zur Änderung von Anlage I der ETV TAF vorgeschlagen werden, um die Angleichung an den Besitzstand der Union in der durch das TSI-Paket 2023 geänderten Fassung sicherzustellen. Die Union sollte daher die vorgesehenen Beschlüsse unter der Bedingung unterstützen, dass diese Änderungen aufgenommen werden —