Beschluss (EU) 2025/1251 des Rates vom 16. Juni 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 17. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, zum Teilsystem „Infrastruktur“ und zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ sowie hinsichtlich der Aktualisierung des Handbuchs für die Umsetzung und Anwendung der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU und ATMF zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 20 § 1 Buchstabe e des COTIF sowie Artikel 21 § 4 der Einheitlichen Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF) — Anhang G des Übereinkommens — ist der CTE unter anderem für die Annahme oder Änderung des Handbuchs für die Umsetzung und Anwendung der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU und ATMF zuständig.
Erwägungsgrund 4 32025D1251
Erwägungsgrund 4 32025D1251Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen