Beschluss (EU) 2025/1296 des Rates vom 16. Juni 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32025D1296
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