Beschluss (EU) 2025/1300 des Rates vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 1/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der mit dem Abkommen eingesetzte Sonderausschuss für Fischerei Maßnahmen einschließlich Beschlüssen und Empfehlungen in Bezug auf alle anderen Aspekte der Zusammenarbeit im Bereich des nachhaltigen Fischereimanagements im Rahmen von Teil Zwei Teilbereich Fünf des Abkommens erlassen.
Erwägungsgrund 3 32025D1300
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