Erwägungsgrund 4 32025D1300
Der Partnerschaftsrat nimmt auf seiner nächsten Sitzung oder im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Auslegung von Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit an.
Der Partnerschaftsrat nimmt auf seiner nächsten Sitzung oder im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Auslegung von Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit an.