Erwägungsgrund 8 32021D1765Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu rechtswirksamen Akten des Sonderausschusses für…
Erwägungsgrund 7 32021D2111BESCHLUSS (EU) 2021/2111 DES RATES vom 25. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zu der Einsetzung einer Arbeitsgruppe für Fischerei und der Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, die Standpunkte,…
Art. 1 Abs. 1 32021D2111BESCHLUSS (EU) 2021/2111 DES RATES vom 25. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zu der Einsetzung einer Arbeitsgruppe für Fischerei und der Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, ist in Anhang I…
Erwägungsgrund 7 32021D0012BESCHLUSS (EU) 2021/12 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss über die Bestimmung von Waren, bei denen keine Gefahr besteht, zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
Daher ist es angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32021D0002BESCHLUSS (EU) 2021/2 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls zu Irland/Nordirland zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —