Erwägungsgrund 1 32021D2111
Am 29. April 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“) erlassen. Das Handels- und Kooperationsabkommen ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten.