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Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, die Standpunkte, die in der Arbeitsgruppe für Fischerei zu der Annahme ihrer Geschäftsordnung und zum Erlass anderer Rechtsakte mit Rechtswirkung im Namen der Union zu vertreten sind, sowie die Erläuterung dieser Standpunkte sollten vom Rat nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge, des Beschlusses (EU) 2021/689 und des vorliegenden Beschlusses festgelegt werden.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, ist in Anhang I…
Die Arbeitsgruppe für Fischerei sollte als Forum für den Informationsaustausch, technische Beratungen und gegenseitige Konsultationen dienen. Mit Ausnahme der…
Dieser Standpunkt und seine Erläuterung sollten vom Rat nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des AEUV, des Beschlusses (EU) 2021/689 und des vorliegenden…
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu rechtswirksamen Akten des Sonderausschusses für…
Am 5. Oktober 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/1765 über den Standpunkt angenommen, der im Namen der Union für den Zeitraum 2021-2026 im Sonderausschuss…
Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass eine Arbeitsgruppe für Fischerei unter Aufsicht des Sonderausschusses für Fischerei als Forum für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.