Gesetze
Gesetz wird geladen …
ENTWURF BESCHLUSS Nr. … DES MIT ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE Q DES ABKOMMENS ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGERICHTETEN SONDERAUSSCHUSSES FÜR FISCHEREI vom … in Bezug auf die Regelungen über die Höhe und die Bedingungen des Zugangs, den jede Vertragspartei den Schiffen der anderen Vertragspartei zum Fischfang in ihren Gewässern vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2038 gewährt
Ein neuer Chat, das ganze 32025D1301 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.