Erwägungsgrund 1 32025D1415
Die Europäische Union ist Vertragspartei der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“), die am 26. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Gemäß Artikel 21 der Genfer Akte sind ihre Vertragsparteien Mitglieder der durch das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung (im Folgenden „Lissabonner Abkommen“) geschaffenen Versammlung des besonderen Verbands.