Erwägungsgrund 4 32015D1065BESCHLUSS (GASP) 2015/1065 DES RATES vom 2. Juli 2015 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32019D1115BESCHLUSS (GASP) 2019/1115 DES RATES vom 28. Juni 2019 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32021D2161BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32018D0943BESCHLUSS (GASP) 2018/943 DES RATES vom 29. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32021D2138BESCHLUSS (GASP) 2021/2138 DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32025D2182BESCHLUSS (EU) 2025/2182 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2025/36)
Aus Gründen der Klarheit und Effizienz ist es erforderlich, den Wortlaut von Artikel 5 an den Wortlaut der Anhänge IIa und IIb des Beschlusses anzugleichen.