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Da in Norwegen und Island ein hoher Anteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammt und Norwegen diesen Strom vorwiegend zum Heizen einsetzt, während Island seinen Heizbedarf entweder durch erneuerbare geothermische Energie oder durch Strom aus erneuerbaren Quellen deckt, ist es angezeigt, die Berechnungsmethode für die Einbeziehung erneuerbarer Energie im Bereich Wärme und Kälte gemäß Artikel 23 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anzupassen.
In Norwegen und Island kommt ein hoher Anteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Norwegen nutzt Strom aus erneuerbaren Quellen überwiegend für Heizzwecke,…
Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1a) Zur Berechnung des Anteils von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, der für die Zwecke von Absatz 1 für die Wärme- und…
Zur Berechnung der Anteile erneuerbarer Energie im Rahmen dieser Richtlinie wird die Menge an Elektrizität oder Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Quellen, die…
Hinsichtlich des Erreichens des Zielwerts für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020 ist im Falle Norwegens zu…
Hinsichtlich des Erreichens des Zielwerts für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020 ist im Falle Norwegens zu…
Für die Zwecke des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b wird der Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor als die Menge an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.