Art. 8 32023D0726BESCHLUSS (GASP) 2023/726 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über eine Ausnahme für humanitäre Zwecke
In Artikel 5 des Beschlusses 2014/450/GASP wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 32025D0332BESCHLUSS (GASP) 2025/332 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963
Der Beschluss (GASP) 2023/963 wird wie folgt geändert:
Art. 1 32026D1719BESCHLUSS (GASP) 2026/1719 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2377 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2025/2377 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32024D2582BESCHLUSS (EU) 2024/2582 DES RATES vom 27. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion
Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/963 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D1227BESCHLUSS (GASP) 2026/1227 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2015 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2024/2015 erhält folgende Fassung: