Erwägungsgrund 3 32025D1471
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Februar 2024 hat der Rat die fortgesetzte Unterstützung von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine durch das belarussische Regime auf das Schärfste verurteilt und Belarus aufgefordert, diese Unterstützung einzustellen und seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen.