Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alle Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über jede einzelne Genehmigung im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrem Hoheitsgebiet, wie den/die Inhaber der Genehmigung, die Förderungsmengen dieser Einrichtungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und die Aufteilung der Förderungsmengen auf diese Einrichtungen, falls mehrere Einrichtungen im Besitz derselben Genehmigung sind. Die Informationen über die Genehmigungen wurden unter Verwendung eines standardisierten Formulars eingereicht, und die Mitgliedstaaten übermittelten ein Formular pro Genehmigung. Darüber hinaus meldeten mehrere Mitgliedstaaten auch die aggregierte Förderungsmenge für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 für alle Einrichtungen, die über mindestens eine Genehmigung im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats verfügten.
Die Kommission teilt den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten innerhalb einer nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegenden Frist die…
Die Mitgliedstaaten entwickeln bis zum 31. Dezember 2035 Systeme für die elektronische Genehmigung von Anlagen und führen elektronische Genehmigungsverfahren…
Die Mitgliedstaaten waren gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1735 verpflichtet, der Kommission bis zum 30. September 2024 die Einrichtungen,…
Die Kommission hat die Vollständigkeit der Informationen und die Vergleichbarkeit der vorgelegten Daten überprüft. Erforderlichenfalls forderte sie die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 2. Februar 2022 und anschließend alljährlich Informationen über: a) die Anzahl gemeldeter verdächtiger…
Es sollten weitere Anreize zur Beantragung von Unterstützung in Form eines Darlehens für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, damit sichergestellt wird, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.