Erwägungsgrund 5 32010L0075
Um die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung zu gewährleisten, sollte jede Anlage nur mit einer Genehmigung oder — im Falle von bestimmten Anlagen und Tätigkeiten, bei denen organische Lösungsmittel verwendet werden — einer Genehmigung oder einer Registrierung betrieben werden.