Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die im Beschluss 2014/512/GASP vorgesehenen Verbote nicht für die in Artikel 5c des genannten Beschlusses oder Artikel 12h der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Tätigkeiten. Das Transaktionsverbot gemäß Artikel 1e des Beschlusses 2014/512/GASP oder Artikel 5h der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in Bezug auf die in Anhang VIII des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Organisationen sollte eines der Verbote sein, die unter diese Bestimmung fallen.
In Bezug auf das Vorhaben Paks II sollten die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Verbote nicht für die in Artikel 12h der Verordnung (EU) Nr.…
der Dienst schließt keine der nach diesem Beschluss und dem Beschluss 2014/145/GASP oder den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 oder (EU) Nr. 269/2014 verbotenen…
der Dienst schließt keine der nach diesem Beschluss und dem Beschluss 2014/145/GASP oder den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 oder (EU) Nr. 269/2014 verbotenen…
folgender Artikel wird eingefügt: (1) In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die in diesem Beschluss vorgesehenen Verbote nicht für Tätigkeiten, die für die…
In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die in diesem Beschluss vorgesehenen Verbote nicht für Tätigkeiten, die für die Einrichtung und den Betrieb ziviler…
Folgender Artikel wird eingefügt: In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote nicht für Tätigkeiten, die für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.